Allgemeine Hinweise:

Bei allen Wanderungen ist festes Schuhwerk und die Mitnahme von Regenschutz unerlässlich. Die Schuhe sollten dem Knöchel Schutz bieten und bereits eingelaufen sein. Die Bekleidung sollte aus Funktionswäsche mit angenehmen Tragekomfort bestehen. Das gilt für Unterwäsche als auch für T-Shirts, Pullover und Wandehose. Shirts zum wechseln sollte man nicht vergessen. Stöcke geben einen sicheren Halt. Der Rucksack sollte ein Modell sein, das bequem zu tragen ist und idealerweise nicht direkt auf dem Rücken aufliegt. Beim bepacken gilt: Jedes Gramm zählt - Dinge, die nicht unbedingt gebraucht werden bleiben daheim. Je nach gewählter Tour (von Hütte zu Hütte) ist es angebracht eine Taschenlampe oder Stirnlampe mitzunehmen. Ausreichende Versorgung mit Getränken, Müsliriegel oder kleine Snaks sollte gewährleistet sein, besonders bei Veranstaltungen, die mit „keine Einkehrmöglichkeit“ deklariert sind. 
Jede unserer Wanderungen ist ein Erlebnis. Ist die Wanderung als Erlebniswanderung bezeichnet, soll damit ausgedrückt werden, dass sie sich durch ihre Besonderheit in der Natur oder Sehenswürdigkeiten hervorhebt.
Die mit Familienwanderung bezeichneten Veranstaltungen sind auch von Kindern ab dem 6. Lebensjahr zu bewältigen.
Die mit Anspruchsvolle Wanderung bezeichneten Exkursionen erfordern eine gute Kondition und Ausdauer.
Die mit Anspruchsvolle Bergwanderung bezeichneten Exkursionen führen in Regionen über die Baumgrenze hinaus. Die Wege können an ausgesetzten Stellen mit Drahtseilen und Eisenstiften zusätzlich gesichert sein.
Bitte bedenken Sie, dass alle Wanderungen oder Bergtouren ausnahmslos durch Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete führen und jegliches pflücken von Blumen  und Pflanzen untersagt ist. Die Bestimmungen der Landschafts- und Naturschutzverordnung müssen beachtet werden. Hunde müssen an der Leine geführt werden, in besonderen Fällen (z. B. Bus-Fahrt) einen Beißkorb tragen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Als Aufwandsentschädigung ist durch die Fahrgemeinschaft ein Betrag von 5 Cent je gefahrenen Kilometer je Person an den Fahrer zu entrichten.
Änderungen vorbehalten.